Kirche gegen sexualisierte Gewalt
Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene und Schutzbefohlene, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, brauchen vertrauliche, schnelle und professionelle Hilfe. Auch das soziale Umfeld und die Leitungsverantwortlichen in Institutionen benötigen fachliche Unterstützung.
„Sexualisierte Gewalt“ wird oft auch als „Sexueller Missbrauch“ oder „Sexuelle Gewalt“ bezeichnet. Eingeschlossen sind strafrechtlich relevante Formen von Gewalt, aber auch Übergriffe und Grenzverletzungen, die unterhalb der Schwelle von wahrnehmbarer Gewaltanwendung oder strafrechtlicher Bedeutung stattfinden. Grenzen verletzt, wer gegen den ausdrücklichen, spürbaren oder vermuteten Willen eines Menschen handelt. Sexualisierte Gewalt und Grenzverletzungen muss sich niemand gefallen lassen oder in ihrem/seinem Arbeitsbereich dulden.
Unser Kirchenkreis folgt dem Grundsatz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD): Allen Anschuldigungen und Verdachtsmomenten im Kontext von Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung im kirchlichen Bereich ist unverzüglich nachzugehen. Die Verhinderung sexualisierter Übergriffe und der Schutz der Opfer hat dabei oberste Priorität. (EKD, 2012) In der Synode im Mai 2021 beschlossen die Synodalen ein Schutzkonzept für den Kirchenkreis. Sie können es hier herunterladen.