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Zusammenstellung von Symbolbildern der Arbeitsbereiche

Umwelt- und Klimaschutz

Unsere Nordkirche soll bis 2035 klimaneutral sein. Das ist ein großes und wichtiges Ziel, das nur gemeinsam erreicht werden kann. Gottes Schöpfung ist uns anvertraut zum Bebauen und Bewahren. Klimagerechtigkeit heißt: Wir tragen Verantwortung als Teil einer weltweiten Gemeinschaft. Dafür hat die Nordkirche 2015 ein Klimaschutzgesetz erlassen (Download in der rechten Spalte).
Wir im Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde sind auch gefragt, welche Schritte im Klimaschutz  wir gehen wollen. Dabei geht es um die energetische Sanierung von Gebäuden, Mobilität und die Beschaffung der Dinge, die wir für unsere kirchliche Arbeit brauchen - vom Kopierpapier bis zum Essen in den Kindergärten.
Die Synode des Kirchenkreises hat im September 2015 die Selbstverpflichtung zur Umsetzung des Klimaschutzes im Kirchenkreis beschlossen. Hier der Wortlaut zum Nachlesen

 

Zukunftskonferenz „Klimaneutrale Kirchentemperierung“ am 27.9.2024 9-17 Uhr in St. Nikolai am Alten Markt in Kiel

Weitere Informationen folgen in Kürze.

Klimaschutzkonzept beschlossen

  • Klimaschutzmanagerin Dr. Julia-Maria Hermann stellt den Synodalen die Strategie vor.
  • Hält die Andacht: Propst Matthias Krüger.

Rendsburg/Eckernförde – Der Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde hat jetzt ein Klimaschutzkonzept. Die Synodalen verabschiedeten das Papier auf ihrer Online-Tagung am Sonnabend, 17. Juni. Angenommen wurden außerdem Beschlüsse zur klimaneutralen Kirchentemperierung und Gebäudeheizung sowie erste Schritte zur Finanzierung.

„Wir haben Gewaltiges vor“, sagte die Klimaschutzmanagerin des Kirchenkreises, Dr. Julia-Maria Hermann, bei der Vorstellung des Papieres. Bis 2035 möchte die Nordkirche - und damit auch der Kirchenkreis - das Ziel der Klimaneutralität erreichen. Am Sonnabend ging es darum, wichtige Schritte in diese Richtung zu beschließen. Hermann stellte zunächst die Klimaschutzstrategie vor. Sie beinhaltet verbindliche Rahmenbedingungen für die Planung und Umsetzung von Klimaschutzvorhaben im Kirchenkreis. Wichtig dabei: Wiederkehrende Arbeiten sollen zentralisiert und automatisiert werden. Bei der Überwachung des Kircheninnenklimas sei das schon der Fall, im Bereich Energiecontrolling in Planung, sagte Hermann. Ein Auftrag des Papieres ist bereits weitestgehend erreicht: Fast alle Kirchengemeinden sowie der Kirchenkreis beziehen Ökostrom, ein Ziel, das bis Ende dieses Jahres alle erreicht haben sollen. Zudem soll das Thema Photovoltaik (PV) auf Dächern angepackt werden. „Bis 2030 sollen jährlich mindestens 40 Kilowattpeak PV-Leistung auf Dächern kirchlicher Gebäude installiert werden“, erläuterte Hermann. Vor allem soll der Ausstoß von Kohlenstoffdioxid aus Gebäudeheizungen bis Ende 2028 um 50 Prozent gegenüber dem Mittelwert der Jahre 2019 bis 2021 reduziert werden, bis Ende 2035 sollen die Werte bei null liegen. Ausnahme: Wenn ein Anschluss an Wärmenetze erfolgt, kann das etwas länger dauen, je nach Anbieter bis 2040 oder 2045. Hermann erklärte, dass es insbesondere bei den Kirchen ein hohes Einsparpotential gebe, beispielsweise durch Sitzpolsterheizungen oder Infrarotstrahler. Auch die Verkleinerung des Gebäudebestandes sei Thema, sagte Hermann und fasste zusammen: „Es geht ums Sparen, Sparen, Sparen und wir müssen auf erneuerbare Energien setzen.“

Die Synodalen nahmen die Beschlüsse mehrheitlich an. Es gab nur einige Enthaltungen und kaum Nein-Stimmen. Es gab jedoch Anmerkungen bei dem Thema Finanzierung. Da hakten einige Synodale nach. Zum Beispiel wurde die Frage gestellt, ob die anstehenden Schritte durch Kredite finanziert werden könnten. Propst Matthias Krüger antwortete, dass das im Einzelfall geprüft werde. Grundsätzlich gehe es aber darum, den Gebäudebestand zu reduzieren. Ein anderer Synodale störte sich daran, dass die Finanzierung nicht gesichert sei. Hermann erklärte, dass sich mit Beschluss des Klimaschutzpapieres der Kirchenkreis dazu verpflichte, genau diese Grundsatzfrage zu klären. Wie verbindlich solle das Papier für Kirchengemeinden sein? Auch das wurde diskutiert. Denn jede Gemeinde ist rechtlich selbstständig. Letztendlich entschieden sich die Synodalen für verbindliche Richtlinien für alle im Kirchenkreis. Der Klimaschutz im Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde: Er hat weiteren Anschub bekommen.

Klimaschutz im Kirchenkreis, Synodenpräsentation Mai 2022, Dr. Hermann

Dienstfahrradleasing im Kirchenkreis

Alle Fragen - alle Antworten

Wer mit dem Fahrrad statt mit dem Auto fährt, ist gesünder - das ist belegt. Umso besser, denn auch im Sommer 2021 werden aufgrund der Covid-19-Pandemie Auslandsreisen noch eingeschränkt sein, nicht jeder wird gern in die Bahn oder ins Flugzeug steigen. Kurzurlaube und Tagesausflüge innerhalb der eigenen Region und in Schleswig-Holstein tun Körper und Seele gut. Hochwertige Fahrräder und E-Bikes erweitern den Aktionsradius enorm, auch für ältere und körperlich eingeschränkte Mitmenschen.

Wer mit dem Fahrrad statt mit dem Auto fährt, sorgt außerdem für bessere Luft und trägt zum Klimaschutz bei – natürlich sollte der Akku des E-Bikes mit Ökostrom aufgeladen werden. Der Ev.-Luth. Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde leistet also mit diesem Angebot einen wesentlichen Beitrag zu einer umwelt- und klimafreundlichen Mobilität. Er kommt damit seiner Verantwortung nach, die er selbst sich durch den Synodenbeschluss vom 23.09.2015 zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 auferlegt hat und die im Übrigen durch das Klimaschutzgesetz der Nordkirche gefordert wird.

Für Menschen, die gern etwas Neues ausprobieren, bietet das Leasing gegenüber dem Kauf eines Fahrrads die Möglichkeit, nach einigen Jahren das Modell zu wechseln. Gerade im Bereich der E-Mobilität werden technische Fortschritte mit großer Geschwindigkeit erzielt, vor allem was das Gewicht der Räder und die Leistung und Recyclingfähigkeit der Akkus betrifft. Sie können das Fahrrad jedoch auch nach Ablauf der Leasingzeit erwerben – mehr dazu bei Punkt 3.

Ganz praktisch entspannt die Fahrradnutzung auch die Parkraumsituation am Haus der Kirche, am Zentrum für Kirchliche Dienste und in der Prinzenstraße 9.

Durch den Abschluss des Überlassungsvertrags stimmen Sie zu, für den Leasingzeitraum von 36 Monaten einen Teil Ihres vertraglichen Arbeitsentgelts nicht in bar, sondern als Sachbezug zu erhalten. Die monatliche Leasingrate, die sich aus dem Kaufpreis des Fahrrads und Versicherungsbeitrag errechnet, wird direkt von Ihrem Gehalt einbehalten (Entgeltumwandlung). Für ein 2.500,-€-Fahrrad wird der Betrag im zweistelligen Bereich liegen, bei 3.500,-€ im dreistelligen Bereich – Ihr Fahrradhändler errechnet das für bei Interesse für Sie.

Die Leasingverträge werden jeweils für drei Jahre abgeschlossen: So lange müssen Sie also noch mindestens beim Kirchenkreis angestellt sein. Und auch Ihre Probezeit müssen Sie schon durchlaufen haben. (Dass Sie in der Lage sein müssen, die Leasingraten zu bezahlen, versteht sich eigentlich von selbst.)

Kurz bevor Ihr Leasingvertrag ausläuft, wird der Leasinggeber Kontakt zu Ihnen aufnehmen und klären, ob Sie das Leasing verlängern oder das Fahrrad zum Restwert – tatsächlich nur einem Teil des Restwerts, siehe Punkt 3 – kaufen möchten. Zu beidem besteht kein Zwang!

Hier müssen wir zwischen den Auswirkungen auf die Sozialleistungen und den steuerlichen Auswirkungen unterscheiden.

Für das umgewandelte Entgelt (das zur Zahlung der Leasingraten verwendet wird) zahlen Sie keine Sozialabgaben – und der Arbeitgeber auch nicht. Den Betrag, den der Kirchenkreis als Ihr Arbeitgeber dabei spart, gibt er als Zuschuss zum Leasing dazu. Es sind mindestens 9,5% des Umwandlungsbetrages gemäß § 24 Absatz 5 KAT.

Wegen der geringeren Sozialabgaben haben Sie auch einen geringeren Rentenanspruch. Wie hoch ist dieser Verlust? Der ACE Auto Club Europa e.V. rechnet vor, dass das Leasing eines 2.500,-€-Fahrrads über 36 Monate für Arbeitnehmer*innen mit 2.550,-€ Bruttogehalt den monatlichen Rentenanspruch um 2,61€ verringert. Hier gilt es, materielle Werte gegen nicht-materielle Werte wie erhöhte Zufriedenheit und verbesserte Gesundheit abzuwägen. Die Kirchengewerkschaft hat nach solcher Abwägung der Entgeltumwandlung nach § 24 Absatz 5 KAT zugestimmt. Die Entscheidung liegt jedoch ganz bei Ihnen. Zum Fahrradleasing besteht kein Zwang!

Nun zu den steuerlichen Auswirkungen: Den Sachbezug, in den ein Teil Ihres Gehaltes umgewandelt wird, müssen Sie versteuern – jedoch nicht komplett. Per Steuererlass vom 09.01.2020 versteuern Sie nur „1 % des geviertelten Listenpreises des Fahrrads pro Monat“, also weniger als ein Zehntel der Leasingrate.

Wenn Sie das Fahrrad nach Ablauf des Leasingvertrags kaufen möchten, zahlen Sie dem Leasinggeber einen festgeschriebenen Prozentsatz des Listenpreises. Bei EURORAD sind das 16%. Hier haben Sie abermals einen Vorteil, denn das Bundesministerium der Finanzen setzt derzeit den Restwert eines Fahrrads deutlich höher an, bei 40% des Listenpreises. Diesen geldwerten Vorteil müssen Sie jedoch nicht versteuern. Das übernimmt der Leasinggeber, geregelt durch § 37b EstG. Ihre Steuerlast wird also vom Gesetzgeber bewusst gering gehalten.

Wie viel Sie gegenüber einem privaten Leasing mit Versicherung sparen, ist insgesamt abhängig vom Listenpreis des Fahrrads, dem Bruttogehalt und Ihrer Steuerklasse. Verschiedenen Quellen zufolge sind es zwischen 15 und 30%.

Natürlich ist das Leasing insgesamt gesehen teurer als der private Kauf mit Versicherung; wenn Sie ein Fahrrad drei Jahre leasen und dann zum Restwert kaufen, kostet es Sie grob geschätzt 20% mehr.  Wie jede Ratenzahlung ist das Leasing für Sie dann interessant, wenn Sie schneller das Modell Ihrer Träume in den Händen halten möchten oder gern über die Jahre verschiedene Räder ausprobieren wollen.

So gut wie keine – Sie dürfen das Fahrrad sowohl im Dienst als auch privat nutzen, sowohl beim Tagesausflug als auch beim Urlaub im Ausland. Der Versicherungsschutz gilt umfassend. Er ist allerdings an einige Auflagen geknüpft, insbesondere die Benutzung eines qualitativ sehr hochwertigen Fahrradschlosses. Genauere Informationen finden Sie im Überlassungsvertrag und bei den Versicherungsbedingungen.

Das ist in der Broschüre „Eurorad Dienstradpool Handout für Arbeitnehmer“ genau erklärt. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Anbieters. Für Kirchengemeinden haben wir ein vereinfachtes Verfahren ermöglichen können.

Die Registrierung bei Eurorad erfolgt über einen Link, den Sie von Dörte Bruhn-Dannat bekommen können.

Beachten Sie dabei bitte, dass Sie Ihre Privatadresse angeben sollten. Eine kkre.de-Mailadresse ist NICHT zwingend erforderlich.

Vorerst geht das leider nicht. Dazu müsste der Ev.-Luth. Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde Rahmenverträge mit weiteren Leasinganbietern schließen, die Abstimmung und Unterzeichnung der notwendigen Dokumente mit den zuständigen Fachbereichen und Gremien ist jedoch mit viel Zeit- und Personalaufwand verbunden.

Deshalb wurden vor Abschluss der derzeit gültigen Verträge fünf gängige Anbieter im Hinblick auf das Preis-Leistungsverhältnis, insbesondere die Versicherungsangebote, sorgfältig verglichen. Es wurde auch vorsorglich festgestellt, dass über den Kirchenkreis verteilt bereits viele Fahrradgeschäfte mit dem ausgewählten Unternehmen arbeiten. Sollte Ihres sich noch nicht darunter befinden, so vielleicht deshalb, weil noch niemand danach gefragt hat?

 

Scheiden Sie aus dem Arbeitsverhältnis vorzeitig aus, so ist es an Ihnen zu klären, ob Sie den Leasingvertrag zu Ihrer neuen Arbeitsstelle mitnehmen können. Ist das nicht möglich, so fällt das Fahrrad an den Arbeitgeber, also den Kirchenkreis.

Grundsätzlich gilt auch im Fall längerer Abwesenheit, dass der Anspruch auf die Nutzung des Leasingfahrrads nur so lange besteht, wie auch Ihr Anspruch auf Gehaltszahlung besteht. Darüber hinaus dürften Sie das Fahrrad gegen Übernahme der Brutto-Leasingrate weiter nutzen; andernfalls fiele es an Ihren Arbeitgeber zurück. Fahrräder, die ab Ende Dezember 2021 geleast werden, werden jedoch nach dem Premium Plus-Tarif versichert, so dass Ihnen das Fahrrad auch im Krankheitsfall über den 43.Tag hinaus sowie in einer Elternzeit bis zu 12 Monate zur Verfügung steht.

Das ist ein berechtigter Einwand. Ihr Leasingfahrrad landet jedoch nicht auf dem Müll, auch wenn Sie sich bei Vertragsende gegen den Kauf entscheiden. Es wird generalüberholt und als „refurbished bike“ weiterverkauft. So hat vielleicht noch eine Kollegin oder ein Kollege davon gut, die oder der doch lieber kaufen als leasen möchte.

Nur Leasing für wiederaufbereitete Räder – die bietet der Markt noch nicht. Aber wenn Fahrradfahren weiter boomt – wer weiß?

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen viel Freude und allzeit gute Fahrt!

Der Vertragspartner des Kirchenkreises, EURORAD, bietet ein vereinfachtes Leasingverfahren für Körperschaften mit wenigen Mitarbeitenden an, den Sofortauftrag.

Für Sie als Kirchengemeinde bedeutet das:

Das umfangreiche Rahmenvertragswerk entfällt und Ihre Mitarbeitenden, die das Fahrradleasing nutzen möchten, sind dennoch mit dem PremiumPLUS-Tarif versichert. So darf beispielsweise auch im Krankheitsfall das Leasingfahrrad weitergenutzt werden.

Beachten Sie aber bitte folgende vier Punkte:

  1. Die Leasingverträge laufen über drei Jahre. Logischerweise müssen Vertragsdauer und frei verfügbares Gehalt dafür ausreichend sein.
  2. Der Abschluss einer Dienstvereinbarung mit der Mitarbeitervertretung ist wegen der Umwandlung eines Teils des Entgeltes zum Sachbezug auch beim Sofortauftrag erforderlich. Eine Mustervereinbarung finden Sie anbei, der einmalige Abschluss zwischen der Kirchengemeinde und der MAV genügt.                                                                                                                                                             
  3. Den Überlassungsvertrag dürfen Sie nur mit folgender Änderung verwenden: Das Tragen eines Fahrradhelms ist bei Dienstfahrten Pflicht (§3), bei allen anderen Fahrten empfohlen.
  4. Die Zusatzvereinbarung zur Datenverarbeitung (AVV) sollte wegen der strengen nordkirchlichen Bestimmungen zum Datenschutz ebenfalls einmalig mit dem Unternehmen abgeschlossen werden.

Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn Sie für das Leasing ein anderes Unternehmen auswählen.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung des Kirchenkreises.

Stabsstelle Klimaschutz

Dr.

Julia-Maria Hermann

Prinzenstraße 9
24768 Rendsburg

Crashkurs Klimaschutz

Kirche im Norden