Rendsburg – Viele Sitzungen mit Moderation von P.i.R. Redlef Neubert-Stegemann mit zahlreichen haupt- und ehrenamtlich tätigen Menschen und unzählbar viele Arbeitsstunden: Am Ende dieser Arbeit steht ein zweiseitiger Beschluss, den die Kirchengemeinderäte der drei Rendsburger Kirchengemeinden Christkirchengemeinde, St. Jürgen und St. Marien im Laufe des Augustes voraussichtlich gleichlautend beschließen werden. Der zentrale Satz: Wir beschließen, mit den jeweils anderen Kirchengemeinden zu einer gemeinsamen Kirchengemeinde Rendsburg zu fusionieren.
Wenn alle drei Kirchengemeinderäte bis Ende August diesen Beschluss fassen, dann arbeiten und wirken ab Januar 2022 alle sechs Pastorinnen und Pastoren, alle weiteren Angestellten, alle Ehrenamtlichen in der Stadt Rendsburg in einer gemeinsamen Kirchengemeinde. Auf sie wartet dann eine Vielzahl an Aufgaben, denn es gilt, die Fusions-Vereinbarung umzusetzen. In dieser Absichtserklärung stehen die Ergebnisse der Verhandlungen, die die Kirchengemeinderäte in den vergangenen Monaten geführt haben. Zusammenfassend wird darin deutlich: „Die Fusion in Rendsburg folgt nicht nur äußeren Notwendigkeiten, die KGR begreifen ihr Zusammengehen auch als Chance für einen gemeinsamen Neuanfang und Aufbruch zu neuen Formen und Inhalten der kirchlichen Arbeit in der Stadt.“
Die äußeren Notwendigkeiten lassen sich relativ einfach zusammenfassen: „Die Zahl der Kirchengemeindeglieder sinkt bundesweit, so auch bei uns. Daraus folgt eine Verringerung der Kirchensteuerzuweisung. Auch die Zahl der Pastorinnen und Pastoren geht zurück, viele gehen in den kommenden Jahren in den Ruhestand, weniger kommen nach“, erklärt Hans-Hinrich Blunck, Vorsitzender des Kirchengemeinderates der Christkirchengemeinde. Bei dieser Gleichung wird jedem schnell klar, dass die Struktur angepasst werden muss. „Nur, wenn wir uns zusammentun, können wir die Vielfalt der kirchlichen Arbeit in einer angemessenen Qualität aufrechterhalten“, ist sich Pastorin Claudia Heynen, Vorsitzende des Kirchengemeinderates St. Jürgen sicher.
Einig sind sich alle Kirchengemeinden darüber, dass die drei namensgebenden Kirchen erhalten bleiben müssen. Anders sieht es im übrigen Gebäudebestand aus: St. Jürgen hat sich schon vom Heidberg und dem Gemeindehaus in Mastbrook getrennt, die Christkirchengemeinde zuletzt das Gemeindehaus „Hohe Luft“ über Erbbaurecht an das Diakonische Werk des Kirchenkreises abgegeben. St. Marien wird sich von Bugenhagen als kirchengemeindlichen Standort trennen und arbeitet an einer Lösung, die eine kirchlich-diakonische Nutzung sicherstellen soll. Ebenfalls in Planung ist die Schaffung von Gemeinderäumen an und um die St-Jürgen-Kirche, was konkret mit dem Gebäude an der Ahlmannstraße 4 geschehen soll ist aber noch unklar. Das gemeinsame Gemeindebüro soll an die Marienkirche kommen, ein Büro für die Kirchenmusiker*innen in die Prinzenstraße 13. Durch diese Zusammenlegung wird in der logischen Konsequenz auch Personal verringert werden müssen. An einigen Stellen ist dies durch Ruhestand und Neuorientierung der Angestellten bereits geschehen. „Wir suchen natürlich gute Lösungen für all diese Fälle und sind in beständigem und gutem Austausch mit den Mitarbeitenden sowie der Mitarbeitervertretung“, erklärt Pastor Rainer Karstens, Vorsitzender des Kirchengemeinderates St. Marien.
Der künftige Kirchengemeinderat steht vor einer Fülle an wichtigen Aufgaben und Entscheidungen: Die Pfarrbezirke müssen festgelegt, die Aufgaben der Pastorinnen und Pastoren überdacht und neu geordnet, die Ausrichtung der Gemeinde in theologischer Hinsicht mit einem Leitbild auf die Füße gestellt werden. In der künftigen Kirchengemeinde Rendsburg sollen die Grenzen der dann existierenden Pfarrbezirke eng an die bisherigen Gemeindegrenzen angepasst werden, um eine Fortsetzung der vertrauensvollen Arbeit im persönlichen Kontakt mit den Gemeindegliedern zu gewährleisten. In diesen würden die Seelsorge und Amtshandlungen dann von der je zuständigen pastoralen Person geleistet. Für die zusätzlich bestehenden Arbeitsfelder Konfirmanden- und Jugendarbeit, Kinder- und Familienarbeit, Begleitung von Ehrenamtlichen, Verwaltung und Gemeindeleitung sollen Zuständigkeiten festgelegt werden.