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Ein Bild mit der Jahreslosung 2024 "Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe". Ein Bild mit der Jahreslosung 2024 "Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe". Ein Bild mit der Jahreslosung 2024 "Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe". Ein Bild mit der Jahreslosung 2024 "Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe". Ein Bild mit der Jahreslosung 2024 "Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe". Ein Bild mit der Jahreslosung 2024 "Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe". Ein Bild mit der Jahreslosung 2024 "Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe". Ein Bild mit der Jahreslosung 2024 "Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe". Ein Bild mit der Jahreslosung 2024 "Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe". Ein Bild mit der Jahreslosung 2024 "Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe". Ein Bild mit der Jahreslosung 2024 "Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe".

Pröpste

Propst

Matthias Krüger

An der Marienkirche 7-8
24768 Rendsburg

Aufgaben
zuständig für die Gemeinden der Propstei Rendsburg, den Kirchenkreisrat und die Kirchenkreisverwaltung

Sekretariat

Susanne Wieben

Sekretariat der Pröpste Haus der Kirche Raum 110
 

Propst

Sönke Funck

An der Marienkirche 7-8
24768 Rendsburg

    erkrankt, Vertretung: Propst Matthias Krüger, Kontakt über Sekretariat der Pröpste

    Aufgaben
    zuständig für die Gemeinden der Propstei Eckernförde, die Kirchenkreisdiakonie und das Zentrum für Kirchliche Dienste

    Sekretariat

    Evelyn Schulz

    Sekretariat der Pröpste Haus der Kirche Raum 110
     

    Sie sind für die geistliche Leitung der Kirchenkreise zuständig. Im Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde gibt es zwei Pröpste: Propst Matthias Krüger und Propst Sönke Funck.

    Die Aufgaben einer Pröpstin/eines Propstes sehen wie folgt aus:
    Die Pröpstinnen und Pröpste sind Pastorinnen und Pastoren, denen der leitende geistliche Dienst in ihrem Kirchenkreis übertragen ist.

    Die Pröpstinnen und Pröpste dienen in ihren Kirchenkreisen den Kirchengemeinden, Diensten und Werken sowie der Pastorenschaft und Mitarbeiterschaft durch Verkündigung, Seelsorge, Beratung und Visitation. Sie wirken bei der Wahl der Pastorinnen und Pastoren mit und führen sie ein. Sie üben die Aufsicht über die Pastorinnen und Pastoren aus.

    Der Dienst der Pröpstinnen und Pröpste ist mit einer pfarramtlichen Tätigkeit verbunden.

    Die Pröpstinnen und Pröpste können an Sitzungen aller kirchlichen Gremien in ihrem Kirchenkreis teilnehmen und sind auf ihren Wunsch zu hören. Die Pröpstinnen und Pröpste können die Einberufung von Sitzungen der Gremien der Kirchengemeinden des Kirchenkreises verlangen und in diesen Sitzungen den Vorsitz übernehmen.

    Die Pröpstinnen und Pröpste versammeln die Pastorenschaft sowie die Mitarbeiterschaft im Gebiet des Kirchenkreises zu theologischer Arbeit, zu Aussprachen über Fragen ihres Arbeitsgebietes und zu gegenseitiger Information. Sie sorgen dafür, dass die Pastorinnen und Pastoren sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Verpflichtung zur Fortbildung wahrnehmen.

    Gewählt wird die Person für zehn Jahre von der Synode des Kirchenkreises. Eine Wiederwahl ist möglich.

    Kirche im Norden