Pröpste
Propst
Matthias Krüger
24768 Rendsburg
- Tel.: 0 43 31 59 03-113
- Mobil: 01 60 85 80 2 22
- E-Mail: matthias.krueger[at]kkre.de
Aufgaben
zuständig für die Gemeinden der Propstei Rendsburg, den Kirchenkreisrat und die Kirchenkreisverwaltung
Sekretariat
Susanne Wieben
- Tel.: 043315903-113
- Fax.: 043315903-199
- E-Mail: susanne.wieben[at]kkre.de
- Web.: www.kkre.de
Propst
Sönke Funck
24768 Rendsburg
erkrankt, Vertretung: Propst Matthias Krüger, Kontakt über Sekretariat der Pröpste
Aufgaben
zuständig für die Gemeinden der Propstei Eckernförde, die Kirchenkreisdiakonie und das Zentrum für Kirchliche Dienste
Sekretariat
Evelyn Schulz
- Tel.: 043315903-112
- Fax.: 043315903-199
- E-Mail: evelyn.schulz[at]kkre.de
- Web.: www.kkre.de
Sie sind für die geistliche Leitung der Kirchenkreise zuständig. Im Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde gibt es zwei Pröpste: Propst Matthias Krüger und Propst Sönke Funck.
Die Aufgaben einer Pröpstin/eines Propstes sehen wie folgt aus:
Die Pröpstinnen und Pröpste sind Pastorinnen und Pastoren, denen der leitende geistliche Dienst in ihrem Kirchenkreis übertragen ist.
Die Pröpstinnen und Pröpste dienen in ihren Kirchenkreisen den Kirchengemeinden, Diensten und Werken sowie der Pastorenschaft und Mitarbeiterschaft durch Verkündigung, Seelsorge, Beratung und Visitation. Sie wirken bei der Wahl der Pastorinnen und Pastoren mit und führen sie ein. Sie üben die Aufsicht über die Pastorinnen und Pastoren aus.
Der Dienst der Pröpstinnen und Pröpste ist mit einer pfarramtlichen Tätigkeit verbunden.
Die Pröpstinnen und Pröpste können an Sitzungen aller kirchlichen Gremien in ihrem Kirchenkreis teilnehmen und sind auf ihren Wunsch zu hören. Die Pröpstinnen und Pröpste können die Einberufung von Sitzungen der Gremien der Kirchengemeinden des Kirchenkreises verlangen und in diesen Sitzungen den Vorsitz übernehmen.
Die Pröpstinnen und Pröpste versammeln die Pastorenschaft sowie die Mitarbeiterschaft im Gebiet des Kirchenkreises zu theologischer Arbeit, zu Aussprachen über Fragen ihres Arbeitsgebietes und zu gegenseitiger Information. Sie sorgen dafür, dass die Pastorinnen und Pastoren sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Verpflichtung zur Fortbildung wahrnehmen.
Gewählt wird die Person für zehn Jahre von der Synode des Kirchenkreises. Eine Wiederwahl ist möglich.