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Ein Bild mit der Jahreslosung 2024 "Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe". Ein Bild mit der Jahreslosung 2024 "Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe". Ein Bild mit der Jahreslosung 2024 "Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe". Ein Bild mit der Jahreslosung 2024 "Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe". Ein Bild mit der Jahreslosung 2024 "Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe". Ein Bild mit der Jahreslosung 2024 "Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe". Ein Holzherz mit der Aufschrift Liebe. Sonst nichts. an einem Tannenzweig, daneben die Jahreslosung Alles was ihr tut geschehe in Liebe

Vertrauensperson Schwerbehinderte

Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

Wir - die Vertrauensperson und ihre Stellvertreterin - sehen uns als Ansprechpartner/in insbesondere in folgenden Angelegenheiten:

•    Wir beraten beim Ausfüllen von Anträgen (Feststellungs- und Gleichstellungsantrag).
•    Wir informieren über Gesetze, Verordnungen und Dienstvereinbarungen.
•    Wir wirken an der Erarbeitung von Dienstvereinbarungen mit.
•    Wir achten darauf, dass Arbeitsplätze behindertengerecht ausgestattet sind, sodass bestmögliche Arbeitsbedingungen vorhanden sind.
•    Wir unterstützen Sie in Fragen des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung sowie der Gesundheitsfürsorge und Prävention (in Zusammenarbeit mit der Mitarbeitervertretung, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Beauftragten des Arbeitgebers).
•    Bei Unstimmigkeiten am Arbeitsplatz aus behinderungsbedingten Gründen beraten wir auch Ihre Kolleginnen und Kollegen.
•    Wir informieren Sie über externe Hilfsangebote (z. B. Integrationsamt, Fachdienst Arbeit, Agentur für Arbeit).
•    Wir organisieren mindestens einmal jährlich die Versammlung für Schwerbehinderte und deren Gleichgestellte.
•    In Zusammenarbeit mit der Mitarbeitervertretung fordern wir von den Kirchengemeinden, dem Kirchenkreis und weiteren Einrichtungen bauliche Maßnahmen, die auf die Barrierefreiheit von Gebäuden hinzielen.
•    Wir begleiten Baumaßnahmen.
•    Wir nehmen an Vorstellungsgesprächen, bei denen schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen involviert sind, teil.
•    Wir unterstützen Sie mit Rat und Tat in allen Angelegenheiten und nehmen Ihre Interessen ernsthaft und vertrauensvoll wahr.

Wenn Fragen zu der Problematik - Schwerbehinderte im Berufsleben - auftreten, dann wenden Sie sich an Ihre Schwerbehindertenvertrauensperson!

Die Schwerbehindertenvertretung hat die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern, ihre Interessen im Betrieb zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen. Dies bezieht sich auf alle Angelegenheiten, welche den einzelnen Schwerbehinderten wie auch die Schwerbehinderten als Gruppe betreffen.

Die Schwerbehindertenvertretung ist nicht ein Teil der Mitarbeitervertretung, wie dies oft angenommen wird. Vielmehr ist die Schwerbehindertenvertretung eine eigene Institution, welche ihre Grundlage im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) hat. Die Schwerbehindertenvertretung arbeitet jedoch mit der Mitarbeitervertretung eng zusammen und hat das Recht, an jeder Sitzung teilzunehmen.

Die Schwerbehindertenvertretung hat darüber zu wachen, dass die für die Schwerbehinderten geltenden Gesetze und Verordnungen eingehalten werden. Sie hat Maßnahmen die den Schwerbehinderten dienen, bei den zuständigen Stellen zu beantragen. Es handelt sich hierbei vor allem um Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beschäftigung. Die Schwerbehindertenvertretung kann hierbei auf die berufsbegleitenden und psychosozialen Dienste der Integrationsämter  zurückgreifen. Diese Hilfe ist für die Betroffenen kostenlos und wird aus der Ausgleichsabgabe finanziert und soll helfen, behinderungsbedingte Probleme am Arbeitsplatz zu verhindern oder auszuräumen.

Der Arbeitgeber ist zur Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung verpflichtet, wenn sich Schwerbehinderte auf eine Stelle bewerben. Dies muss unmittelbar nach dem Eingang von Bewerbungen von Schwerbehinderten geschehen.

Selbstverständlich sind wir auch gern bei der Antragstellung an das Versorgungsamt behilflich.

Neben der von den Schwerbehinderten gewählten Vertretung gibt es noch den Beauftragten des Arbeitgebers, der den Arbeitgeber in den Angelegenheiten der Schwerbehinderten vertritt. Der Beauftragte sollte der Partner der Schwerbehindertenvertretung, der Mitarbeitervertretung und der Integrationsämter sein. Gemeinsam mit Ihnen sollte er sich um die Einstellung und behindertengerechte Beschäftigung der Schwerbehinderten und Einhaltung des SBG IX kümmern. Der Beauftragte des Arbeitgebers wird von diesem ernannt und kann auch wieder abberufen werden.

Haben Sie Fragen? Dann stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Vertrauensperson Schwerbehinderung

Thorsten Gollan

stv. Vertrauensperson Schwerbehinderung

Maren Wohlert

    Kirche im Norden