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Was tun nach Trennung oder Scheidung?

Als Anwalt für Familienrecht hat Karsten Fabel beruflich seit vielen Jahren mit Trennungen und Scheidungen zu tun. In seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Rendsburg-Eckernförde begegnet er ebenfalls diesen Themen. Denn Menschen, die von Trennung und Scheidung betroffen sind, wenden sich häufig an die Beratungsstelle für Erziehungs-, Familien und Lebensfragen der Diakonie und bitten um psychologische Unterstützung.

Fachbereichsleiterin Monika Wegener kennt viele Fälle, bei denen die Kinder allzu oft hin und her gezerrt wurden. Und auch Karsten Fabel beschäftigen diese Fälle. „Kinder haben doch ein Recht auf beide Elternteile“, sagt er. Weg vom „Streitgegenstand Kind“ hin zu einer gleichberechtigten Elternschaft nach einer Trennung ist seine Vision. Deshalb luden er und die Diakonie Fachleute und Betroffene zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „Wechselmodell und Kindeswohl“ in das Rendsburger KiTa-Forum ein. Referentin Hildegund Sünderhauf, Professorin an der Evangelischen Hochschule Nürnberg, stellte die aktuelle Rechtsprechung und die psychologische Forschung zu diesem Gebiet vor. Rund 50 Zuhörer diskutierten mit ihr im Anschluss an ihren Vortrag.

Beim Wechselmodell haben Kinder jeweils ein Zuhause bei beiden Elternteilen. So haben sie bei Mutter und Vater ein richtiges Zuhause. „Sie teilen gute und schlechte Zeiten miteinander“, erklärte Hildegund Sünderhauf. Betreut werden die Kinder in einem Verhältnis von 30 zu 70 Prozent oder 50 zu 50 Prozent von den Eltern. „Das bedeute aber nicht, dass die Kinder jede Woche woanders wohnen“, sagte sie. Es gäbe weniger Wechsel als beim Residenzmodell, bei dem Kinder nur bei einem Elternteil lebten. Bei diesem Modell käme es durch Wochenendbesuche zu häufigeren Wechseln. In den USA, in Australien und den skandinavischen Ländern werde das Wechselmodell schon gelebt. „Auch in Deutschland wird danach verstärkt gefragt“, berichtete die Professorin. Durch dieses Modell sei eine engere Eltern-Kind-Bindung möglich, beide Eltern könnten Arbeiten gehen und es gebe weniger Loyalitätskonflikte. „Die Kinder fühlen sich nicht verlassen und ungeliebt.“ Das Modell würde allerdings die Mobilität der Eltern einschränken, da sie nahe beieinander wohnen müssten. Außerdem müssten die Wechsel organisiert und abgesprochen werden. „Aber das trifft ja auch auf andere Betreuungsmodelle zu.“ Da zwei Kinderzimmer vorgehalten werden müssten, erfordere dieses Modell auch geringe Mehrkosten. Noch gebe es in Deutschland auch keine gesetzliche Grundlage für das Wechselmodell. „Die Gesetzeslange ist noch ein Hemmnis“, berichtete Sünderhauf.

Aber der rechtliche Rahmen könne sich ändern, meinte Karsten Fabel. „Unser Ziel war es, das Wechselmodell bekannt zu machen und die Köpfe dafür zu öffnen“, sagte er. Dieses Ziel hat die Diakonie mit der Veranstaltung erreicht.

Kirche im Norden