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Wahl der Mitarbeitervertretung im Kirchenkreis

Gestern (9. April) fand die Wahl der Mitarbeitervertretung und der Schwerbehindertenvertretung im Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde statt.

 

Mitarbeitervertretung

Von den 1035 wahlberechtigten Beschäftigten wurden 460 gültige und 11 ungültige Stimmzettel abgegeben. Dies entspricht einer Wahlbeteiligung von 45,5%. Die Zahl der auf die einzelnen Wahlbewerber und Wahlbewerberinnen entfallenden Stimmen be­trägt 2.820.

Das Wahlergebnis
Name        Vorname             Stimmen
EckholtzMaren                331
IlsemannMaren269
SchwarzRegina209
SchleyOliver200
von ParisRalf199
HelmkeKai195
SchöningKirsten184
LiedtkeRenate178
WienholdDoreen176
NeumannEva166
SieversChristina161
JeltschHans-Jürgen159
EngelmannBernhard138
NathElke132
SellRuth123

Nach § 14 Abs. 1 MVG kann die Wahl innerhalb von zwei Wochen – vom Zeitpunkt der Bekanntgabe des Wahlergebnisses durch Aushang an – ge­rechnet, angefochten werden.

Seit dem 01.01.2004 hat die Anfechtung der Wahl keine aufschiebende Wir­kung mehr. Daher kann sich die MAV nach Bekanntgabe des Ergebnisses und der Erklärung der Gewählten das Amt zu übernehmen konstituieren und bleibt solange im Amt, bis das Wahlergebnis bei erfolgreicher Anfechtung für ungültig erklärt und die Wiederholung der Wahl angeordnet wird.

 

Schwerbehindertenvertretung

Von den 72 wahlberechtigten Beschäftigten wurden 36 gültige und 0 ungültige Stimmzettel abgegeben. Dies entspricht einer Wahlbeteiligung von 50%. Die Zahl der auf die einzelnen Wahlbewerber und Wahlbewerberinnen entfallenden Stimmen be­trägt 87.

Das Wahlergebnis
Name         Vorname        Stimmen
SieversChristina36
SchwarzRegina38
NathElke23

Nach § 14 Abs. 1 MVG kann die Wahl innerhalb von zwei Wochen – vom Zeitpunkt der Bekanntgabe des Wahlergebnisses durch Aushang an – ge­rechnet, angefochten werden.

Seit dem 01.01.2004 hat die Anfechtung der Wahl keine aufschiebende Wir­kung mehr. Daher kann sich die MAV nach Bekanntgabe des Ergebnisses und der Erklärung der Gewählten das Amt zu übernehmen konstituieren und bleibt solange im Amt, bis das Wahlergebnis bei erfolgreicher Anfechtung für ungültig erklärt und die Wiederholung der Wahl angeordnet wird.

 

Kirche im Norden