Der Kirchenkreisvorstand hat eine Änderung der Verwaltungssatzung beschlossen. Nachdem sich der Verwaltungsausschuss eingehend mit der Organisation des Kirchlichen Verwaltungszentrums beschäftigt hatte, wurde die Änderung im Juni vom Kirchenkreisvorstand auf den Weg gebracht. Die Gliederung der Verwaltung erfolgt nicht mehr nach Abteilungen, sondern nach Fachbereichen, die an die Maßgaben des Kirchlichen Verwaltungsgesetzes angelehnt sind. „Zudem wird die klare Orientierung der Mitarbeiterschaft an der Verwaltungsleitung deutlich“, sagte Propst Matthias Krüger. Diese werde vom Verwaltungsleiter ausgeübt, der die Entscheidungen über grundlegende Personalangelegenheiten zu treffen habe. „Die Aufteilung dieser Befugnis zwischen dem Kirchenkreisvorstand und der Verwaltungsleitung war durch die Entwicklung der letzten Jahre überholt. Sie regelt die Kompetenzen und stärkt auf diese Weise auch die geistliche Leitung durch die Pröpste.“