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Kirchenwahl 2016: Die ersten Vorbereitungen laufen

  • In Gettorf informierten Hagen von Massenbach, Propst Sönke Funck, Pastorin Gudrun Bielitz-Wulff und Pastor Lars Klehn (v.l.) Kirchengemeindevertreter über die geplante Kirchenwahl.

Was hat sich rechtlich geändert? Wie sieht der Zeitplan aus? Welche Unterstützung bietet der Kirchenkreis? Um diese Fragen drehte sich der erste Infoabend zur nächsten Kirchenwahl, die im November 2016 stattfinden wird. Vertreter von Kirchengemeinden aus den Propsteien Eckernförde und Rendsburg waren am Montagabend in das Gemeindehaus Gettorf gekommen, um sich mit dem Thema vertraut zu machen.

Zunächst gab Personal- und Gemeindeentwickler Pastor Lars Klehn eine Übersicht über die geplante Wahl. Alle sechs Jahre werden die Gemeinderäte neu gewählt. Durch die Fusion der drei Landeskirchen Mecklenburg, Pommern und Nordelbischer Kirche zur Nordkirche wurde die Amtszeit der bestehenden Räte auf acht Jahre verlängert. Diese Amtszeit endet nun bald. Deshalb findet im November 2016 die nächste Kirchenwahl statt.

Zur Wahl stellen können sich Kirchenmitglieder ab 18 Jahren. Neu ist bei dieser Wahl, dass bereits Kirchenmitglieder ab 14 Jahren die Kandidaten für die Gemeinderäte wählen können. Bei der vergangenen Wahl war das ab 16 Jahren möglich. Neu ist außerdem, dass es einen Wahlzeitraum gibt. In der Nordkirche können die Gemeinderäte in der Zeit von Sonntag, 13. November, bis Sonntag, 27. November, gewählt werden. Allerdings können die Kirchenkreise  einen eigenen Wahlzeitraum innerhalb dieser Zeit festlegen. Propst Sönke Funck erklärte, dass voraussichtlich der 1. Advent im Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde Wahltag sein werde. Der Kirchenkreisrat müsse den Termin aber noch beschließen.

Zu einem Kirchengemeinderat (KGR) gehören kraft Amt die Ortspastoren. Außerdem kann ein hauptamtlicher Mitarbeiter dem Gremium angehören. Die Mehrheit im KGR haben jedoch immer die ehrenamtlichen Mitglieder. Die Größe des KGR kann jede Gemeinde selbst festlegen. Allein die Mindestanzahl von sechs durch die Gemeindeglieder zu wählenden Personen ist festgelegt. Außerdem können höchstens zwei weitere Personen vom KGR berufen werden.

Bis Februar 2016 müssen die bisherigen KGR einen Beschluss über die Zusammensetzung des neuen KGR festlegen. Von März bis September 2016 kann dann die Zeit genutzt werden, die Gemeinde über die bevorstehende Wahl und die Möglichkeit einer Kandidatur zu informieren. Wahlvorschläge müssen bis zum 18. September 2016 vorliegen. Im Oktober 2016 bekommen dann alle Kirchenmitglieder eine Wahlbenachrichtigung. Spätestens bis zum 6. November 2016 sollen die Wahlvorschlagslisten bekannt gemacht werden. 

Wahlbeauftragter im Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde ist Verwaltungsleiter Hagen von Massenbach. Er ist unter anderem Ansprechpartner für rechtliche Fragen. Außerdem unterstützen die Personal- und Gemeindeentwickler, Pastorin Gudrun Bielitz-Wulff und Pastor Lars Klehn, Gemeinden auf dem Weg zur Wahl. Zum Beispiel bieten sie Unterstützung bei der Auswertung der Arbeit der bisherigen Räte an. Auch bei der Kandidatengewinnung geben sie Tipps. Weitere Informationen zur Wahl gibt es unter www.kirche-wahl.de.

  • Das zweite Infotreffen zur Kirchenwahl findet im Gemeindehaus in Büdelsdorf, Berliner Straße 20, am Donnerstag, 2. Juli, von 19.30 Uhr bis 21 Uhr statt.

 

Kirche im Norden