Heute (26. März) findet die 15. Sitzung der Synode des Kirchenkreises Rendsburg-Eckernförde in den Räumen des Verbandes Evangelischer Kindertageseinrichtungen (VEK) in Rendsburg statt.
Als neuer Pastor im Kirchenkreis wurde Jan Teichmann aus der Gemeinde Eckernförde Borby begrüßt, der sich zu Beginn der Synode mit einer Andacht vorstellte.
Zentrales Thema auf der Synode sind die Ergebnisse und daraus resultierenden Beschlussvorlagen des Prozesses „KK 2025“. Der durch den Kirchenkreisrat initiierte Ausschuss Kirchenkreis 2025 hat den Auftrag Vorschläge zu erarbeiten, wie die Kirche in Zeiten des demografischen Wandels fit für die Zukunft gemacht werden kann. Die Grundannahmen: Die Gemeindegliederzahlen sinken. Es werden weniger finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Auch der pastorale Nachwuchs wird zurückgehen, viele Gemeinden werden Schwierigkeiten haben, frei werdende Stellen neu zu besetzen. Der Ausschuss hat nunmehr fast zwei Jahre lang gearbeitet. Im Sommer 2013 hatten Beteiligungsveranstaltungen im Kirchenkreis stattgefunden. Die Kirchengemeinden waren mittels Fragebögen am Beratungsprozess beteiligt. Heute legten die Arbeitsgruppen „KK 2025“ nun einen vorläufigen Abschlussbericht vor.
Bis zum Herbst 2014 soll eine neue Finanzsatzung verabschiedet werden. Deshalb war es erforderlich, einige Grundsatzbeschlüsse schon heute zu treffen, um die Richtung vorzugeben, bzw. zu bestätigen. Neu ist unter anderem, dass sowohl bei der Pfarrstellenbemessung als auch bei der Finanzzuweisung für die Kirchengemeinden, in Zukunft die Wohnbevölkerungszahlen berücksichtigt werden sollen.
Pfarrstellenbemessung
Beschlossen wurde von den anwesenden 81 Synodalen heute Vormittag die neue Pfarrstellenbemessung, die unabhängig von der Finanzsatzung ist und ab 2015 in Kraft treten wird. Für die zukünftige Bemessung von Gemeindepfarrstellen gelten nun folgende Kriterien:
- In die Bemessungsgrundlage fließen die Zahlen der Gemeindemitglieder zu 80% und die Zahlen der Wohnbevölkerung zu 20% ein.
- Für die Ermittlung der Pfarrstellenausstattung einer Kirchengemeinde wird für die erste Pfarrstelle die Grundlagenzahl 2500 und für jede weitere Pfarrstelle die Grundlagenzahl 3000 angesetzt.
- Rundungen der Pfarrstellen erfolgen nur noch auf ganze und halbe Stellen (bisher waren auch 25%- und 75%-Stellen möglich).
Insgesamt wird dies langfristig zu einer Reduzierung von 3,25 Gemeindepfarrstellen führen. Die Umsetzung dieser neuen Regelung erfolgt allerdings lediglich bei personellen Veränderungen auf den betroffenen Pfarrstellen.
Ermittlung des Gemeindeanteils bei der Kirchensteuerzuweisung
Für die neue Finanzsatzung, die im Herbst 2014 verabschiedet werden soll, standen einige wichtige Eckpunkte zur Diskussion. Auch diesen Anträgen wurde von der Synode zugestimmt: Bei der Ermittlung des Gemeindeanteils bei der Kirchensteuerzuweisung soll zukünftig Folgendes gelten: Bei der Verteilung der Zuweisungen (momentan sind dies rund 5,2 Mio. Euro) an die 37 Kirchengemeinden werden die Gemeindegliederzahl mit 70% und die Wohnbevölkerungszahl mit 20% gewichtet. Als drittes Kriterium erfolgt eine Gewichtung von 10% für denkmalgeschützte Kirchengebäude oder für die Kirche, der in der Gemeinde die zentrale Funktion zukommt. Um Härten aufgrund der finanziellen Auswirkungen bei der Anwendung der neuen Verteilungskriterien zu vermeiden, wird es eine fünfjährige Übergangsregelung geben. In diesem Zeitraum erfolgt die Anpassung schrittweise und wird jährlich aktualisiert.
Zusätzlich zu diesen neuen Verteilungskriterien wurde beschlossen, dass ein Anteil von ca. 1% der Gesamtkirchensteuereinnahmen dem Gemeinschaftsanteil zugewiesen werden soll. Aus diesen Mitteln sollen die Kirchengemeinden, die eine Kita haben, eine Zuweisung zur Unterstützung der Trägerschaft erhalten.
Rücklagen und Fonds im Gemeinschaftsanteil des Kirchenkreises
Momentan gibt es im Kirchenkreis drei Rücklagen: Die Betriebsmittelrücklage, die allgemeine Ausgleichsrücklage und die Baurücklage. Die Betriebsmittelrücklage dient der Absicherung von Notfällen. Sie hat einen Bestand von mindestens 25% der Jahresbruttoarbeitgeberkosten des Kirchenkreises und der Kirchengemeinden. Die allgemeine Ausgleichsrücklage ist dazu bestimmt, Schwankungen in der Kirchsteuerzuweisung seitens der Landeskirche auszugleichen. Es handelt sich um einen Puffer in Höhe von 2-2,5 Mio. Euro, mit dem auf eine Minderzuweisung vorübergehend reagiert werden kann. Die Baurücklage (600-650.000 Euro), die nunmehr Bauhilfsfonds heißt, kommt Bauvorhaben im Kirchenkreis zugute, die die Kapazitäten der Träger übersteigen.
Diese drei Rücklagen haben sich bewährt und sollen unverändert bleiben.
Neu ist der Innovationsfond, der die bisherige Strukturrücklage ablösen soll. Dieser Fonds soll, wie auch die Strukturrücklage zuvor, dazu dienen, innovative und nachhaltige Projekte zu fördern. Die derzeitige Rücklage wurde bei der Fusion der Kirchenkreise Eckernförde und Rendsburg gebildet und hat noch einen Bestand von fast 250.000 Euro. Der Innovationsfond soll zukünftig im Gemeinschaftsanteil mit 100.000 Euro ausgestattet werden.
Verteilung Gemeinschaftsanteil/Kirchenkreisanteil
Eine Veränderung soll es auch bei der Einteilung einiger Posten geben, die vom Gemeinschaftsanteil zum Kirchenkreis transferiert werden sollen. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Bereinigung, da bisher beispielsweise die Telefon- und Gehörlosenseelsorge im Gemeinschaftsanteil enthalten war, die Krankenhausseelsorge dagegen im Kirchenkreisanteil. Zukünftig sollen im Gemeinschaftsanteil nur noch Posten enthalten sein, die gesetzlich vorgegeben sind, wie etwa die Kosten für die Pfarrstellenbesoldung (fast 5 Mio. Euro), die Mitarbeitervertretung und die Kirchenkreisverwaltung.