Der Kirchengemeinderat der Kirchengemeinde Rieseby hat beschlossen, den Betrieb des Friedhofes in Rieseby 2019 einzustellen. „Wir können das finanzielle Defizit nicht mehr alleine tragen“, sagt Pastor Jörg-Michael Schmidt, Vorsitzender des Kirchengemeinderates. Nur die Gemeinde Loose hatte 2016 in ihrer Gemeinderatssitzung ihre volle Unterstützung beim Ausgleich des Defizits zugesagt. Die Gemeinde Rieseby entschied sich gegen eine vollständige anteilige Übernahme. „Zu wenig für uns. Wir sahen uns deshalb gezwungen, eine Entscheidung zu treffen.“
Der Grund für das Defizit ist der Wandel in der Bestattungskultur. Weniger Sarg-, mehr Urnenbestattungen, mehr Bestattungen in Friedwäldern und auf See statt auf dem Friedhof: „Die Bewirtschaftung von Friedhöfen, wie es früher der Fall war, funktioniert heute nicht mehr“, erklärt Schmidt. Bei weniger Einnahmen bleiben die Fixkosten bestehen. Hecken müssen geschnitten, Rasen gemäht, Gräber gepflegt werden. „Um die Kosten zu decken, müssten wir die Bestattungsgebühren mehr als verdoppeln.“ Das würde kaum jemand mehr zahlen wollen und sei auch nicht zumutbar, glaubt Schmidt. Die Gemeinden Rieseby und Loose sowie das Amt Schlei-Ostsee seien bereits auch schon 2010 vom Kirchengemeinderat über die finanziellen Schwierigkeiten informiert worden. „Die Defizite sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen“, erklärt Schmidt. 2011 betrug das Defizit noch 10.357,89 Euro, 2012 schon 28.180,91 und 2015 dann 56.953,34 Euro. 2013 haben intensive Gespräche zwischen Kirchengemeinde und politischen Gemeinden stattgefunden, die zur Gründung eines paritätisch besetzten Kuratoriums führten. Die Zielsetzung: eine vertragliche Basis hinsichtlich der Fortführung des Friedhofbetriebes unter kirchlicher Trägerschaft zu gewährleisten. „Mit der Gemeinde Loose hat die Zusammenarbeit gut funktioniert, mit Rieseby weniger. Jetzt konnten wir nicht anders und mussten für die Zukunft die Weichen stellen. Wir haben keine Rücklagen mehr“, erklärt Schmidt. Denn Kirchensteuern können für den Ausgleich des Defizites nicht verwendet werden. Das untersagt das Kirchenrecht. Und wenn Überschüsse in den weiter zurückliegenden Jahren erwirtschaftet wurden, durften sie ausschließlich für die Friedhofsarbeit verwendet werden.
Die Entscheidung, die Friedhofsarbeit einzustellen, sei den Mitgliedern des Kirchengemeinderates nicht leicht gefallen. „Wir haben diese Arbeit gerne gemacht.“ Gerade die Lage des Friedhofes um die Kirche herum sei besonders erhaltenswürdig wie ein Gutachten des Museums für Sepulkralkultur vom Mai 2014 hervorhebt. „Über Jahrhunderte hat sich die Kirchengemeinde um diese Arbeit gekümmert.“ Auch wenn dieser Betrieb 2019 zu Ende geht, wird Pastor Schmidt weiterhin kirchliche Beerdigungen halten und Menschen in Trauer seelsorgerlich begleiten. „Aber den rein wirtschaftlichen Teil des Friedhofbetriebes müssen andere übernehmen.“ Weiterhin bleibe der Friedhof auch ein Ort des Gedenkens und des Erinnerns. Außerdem werden bestehende Gräber im Rahmen der laufenden Verträge weiter von der Kirchengemeinde gepflegt. Bestattungen werden ab 2019 in kirchlicher Trägerschaft aber nicht mehr möglich sein. „Angehörige, die gerne neben ihren Familienmitgliedern bestattet werden möchten, sollten sich an die politische Gemeinde wenden, um ihrem Wunsch zu entsprechen“, sagt Schmidt. Denn auch wenn die meisten Friedhöfe in Schleswig-Holstein in kirchlicher Trägerschaft sind, ist laut Gesetz das Bestattungswesen eine kommunale Aufgabe. Eine Kommune kann entweder selbst einen Friedhof bewirtschaften oder diese Arbeit, wie in Rieseby, an einen Träger übergeben. Es sei ein Dilemma, sagt Schmidt, dass die Finanzierung eines Friedhofes so schwierig geworden sei. „Es geht nur gemeinsam“, sagt er. Deshalb wird er weiterhin offen für Gespräche und Lösungen mit den Gemeinden Rieseby und Loose bleiben. „Wir könnten unseren Beschluss schließlich auch wieder zurücknehmen.“ Er stellt aber auch klar: Eine Fortführung des Friedhofes in kirchlicher Trägerschaft werde nur möglich sein, wenn die Gemeinden Loose und Rieseby für die Zukunft die vollständige Defizitabdeckung übernehmen und sich anteilig an den vergangenen Defiziten beteiligen würden.