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Informationsabende im Vorfeld der Synode

  • Propst Krüger erläutert die Beschlussvorlagen
  • Intensiver Austausch mit den Zuhörern

Die Pröpste des Kirchenkreises, Sönke Funck und Matthias Krüger,  haben zu zwei Informationsabenden zum Prozess Kirchenkreis 2025 eingeladen.

Diese Veranstaltungen richten sich an die Synodalen, die Vorsitzenden der Kirchengemeinderäte und die Finanzausschussvorsitzenden der Kirchengemeinden. Ziel ist es, die Mitglieder der Synode so umfassend wie möglich über geplante Änderungen zu informieren, Fragen zu beantworten und sich Zeit für den Gedankenaustausch zu nehmen, was auf der Synode in der kommenden Woche, in dem Umfang nicht möglich sein wird.

Der erste Termin fand am Montag, den 17. März, im Haus der Kirche in Rendsburg statt. Ein weiterer Termin ist für heute Abend (18. März) im Gemeindehaus in Barkelsby geplant.

Auf der gut besuchten Veranstaltung in Rendsburg hat Propst Krüger umfassend über die erarbeiteten Vorschläge, die auf der Synode beschlossen werden sollen, berichtet. "Zukunft lässt sich nur gemeinsam gestalten. Viele Menschen haben an diesem Prozess mitgearbeitet", sagte er in seiner Begrüßung.  Es gab zahlreiche Fragen und Anregungen aus den Reihen der Zuhörer, die zu weiteren Erörterungen, aber auch zu Diskussionen führten.

Hintergrund: Der Ausschuss Kirchenkreis 2025, der vom Kirchenkreisrat im Mai 2012 eingesetzt wurde, hat nunmehr fast zwei Jahre lang gearbeitet. Im Sommer 2013 wurden auf  Beteiligungsveranstaltungen in vier Gemeinden schon intensive Gespräche mit Gemeindemitgliedern und Kirchengemeinderäten geführt. Große Resonanz gab es auch auf die Fragebögen, die an die Gemeinderäte verschickt wurden.

Im weiteren Verlauf des Prozesses hat die AG Finanzsatzung dem Kirchenkreisrat Vorschläge zu den Themen "Verteilschlüssel der kirchengemeindlichen Zuweisungen" (hier soll zukünftig auch die Wohnbevölkerungszahl gewichtet werden), "Rücklagen" und "Verteilung Gemeinschaftsanteil/ Kirchenkreisanteil" vorgelegt. Der Kirchenkreisrat legt sie als Eckpunkte für die neue Finanzsatzung zum Beschluss vor, ebenso eine geänderte Pfarrstellenbemessung.

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