Knapp 13 Prozent der Wahlberechtigten haben am ersten Advent (27. November) neue Kirchengemeinderäte in den Kirchengemeinden des Kirchenkreises Rendsburg-Eckernförde gewählt. Diese Angaben beruhen auf den Daten von 35 Kirchengemeinden, die Daten aus einer Kirchengemeinde werden erst Mitte der Woche erwartet. Die Wahlbeteiligung lag damit leicht über dem Durchschnitt der Stichprobe, die die Nordkirche am Sonntag abgefragt hatte (elf Prozent).
Die rege Wahlbeteiligung freute Propst Sönke Funck: „Für die Kirchengemeinderäte ist es ein wichtiges Zeichen, dass die Kirchengemeindeglieder hinter ihnen stehen“. Propst Matthias Krüger ergänzte: „Über 14.000 Kirchenmitglieder haben sich auf den Weg gemacht. Prozentual mag das wenig sein, aber insgesamt sind das viele“.
Zur Eröffnung des Gettorfer Wahlbüros um 11:30 Uhr standen die Menschen schon Schlange im Gemeindehaus. Über 6.000 Gemeindeglieder waren zur Wahl in Gettorf aufgerufen. Die Nortorfer Kirchengemeinde bot den Gemeindegliedern einen bunten Rahmen für die Kirchenwahl: Im Anschluss an den Gottesdienst eröffnete das Wahlbüro im Markushaus, um kurz vor eins war die angebotene Suppe leer, so Wahlvorstand Heiner Schafranski: „Bis eins haben wir kein Ende der Schlange sehen können“. Neben einem Basar und Bastelspaß für die Kinder bot sich den Wählerinnen und Wählern die Gelegenheit zu einem ausgiebigen Klönschnack bei Kaffee und Kuchen. Nach der Schließung des Wahllokals um 17 Uhr gab es noch ein Konzert in der Kirche. So wie in Nortorf haben viele Kirchengemeinden den ersten Advent mit einem umfangreichen Rahmenprogramm gestaltet.
Der Kirchengemeinderat gestaltet gemeinsam mit den Gemeindepastoren und -pastorinnen das Leben der Kirchengemeinde vor Ort. Die Aufgaben sind vergleichbar mit der Arbeit kommunaler Gemeinderäte: Bauangelegenheiten, die Arbeit in Kindertagesstätten und auch der Haushalt der Kirchengemeinde wird von diesem Gremium beschlossen. Zudem gestalten die Mitglieder Gottesdienste mit oder organisieren Besuchsdienste.
Die neuen Kirchengemeinderäte sind für sechs Jahre in ihr Ehrenamt gewählt. Die Wahlergebnisse werden in den Kirchengemeinden in den Schaukästen und durch Kanzelabkündigung bekannt gemacht, spätestens im Januar werden die neuen Kirchengemeinderäte dann in einem Gottesdienst in ihr Amt eingeführt. Wie groß ein Kirchenvorstand ist, hängt unter anderem von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab. Weniger als sechs ehrenamtliche Mitglieder darf der Kirchengemeinderat aber per Gesetz der Nordkirche nicht haben. Zu den gewählten Mitgliedern kommen noch die Pastorinnen und Pastoren der Gemeinde hinzu, sie sind durch ihr Amt Mitglied im Kirchengemeinderat. Zusätzlich können Mitglieder berufen werden. Allerdings müssen Ehrenamtliche mindestens zwei Drittel der Plätze besetzen.
Eine Übersicht über die Wahlergebnisse, soweit sie vorliegen, finden Sie hier.